Der Weg zum Fisch - Die Fischereischeinpflicht

Wie in jedem anderen deutschen Bundesland auch, benötigt man zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern ab dem vollendeten 10. Lebensjahr einen gültigen Jahresfischereischein. Sollte dieser jedoch nicht vorhanden sein, bieten sich dem Angelurlauber verschiedene Möglichkeiten dennoch erfolgreich zum Fisch zu kommen!

Für den Fall, dass sie den Fischereischein direkt erwerben möchten, empfiehlt es sich an einem, der vielen angebotenen Lehrgänge teilzunehmen! Diese finden in gesamt MV verteilt statt und werden von den 65 Lehrberechtigten des Landesanglerverbandes-MV durchgeführt.

Der Lehrgang zum Fischereischein umfasst 25 Theoriestunden, die in der Woche, sowie am Wochenende abgehalten werden. Diese umfassen die Themen Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die Kosten für den Lehrgang belaufen sich auf 40 € für Jugendliche bis 16 Jahren und auf 60 € für Erwachsene ab 16 Jahren und liegen damit weit unter dem Bundesschnitt. Kinder unter 10 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, auch ohne diesen angeln.

Nach abgeschlossenem Lehrgang und bestandener Prüfung erhält man seine Unterlagen, sowie den Fischereischein von den ansässigen Ordnungsbehörden und kann - nach dem Lösen einer Tagesfischereikarte für das jeweilige Gewässer - sogleich mit dem Angeln beginnen!

Eine weitere Möglichkeit, die sich dem Angelurlauber in MV exklusiv bietet ist die Beantragung eines Touristenfischereischeines.