Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Generell benötigt man überall in Deutschland einen gültigen Fischereischein um den Fischfang ausüben zu dürfen.

Für den Fall, dass man diesen nicht vorweisen kann, bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern exklusiv seit dem 01. Juli 2005 einen sogenannten Touristenfischereischein für Ostsee, sowie Binnengewässer an. Inklusive der Fischereiabgabe kostet dieses Dokument 24 € bei Erstausstellung und 13 € im Falle einer Verlängerung. Bei Vorlage der Erstausstellung kann der Fischereischein auch ggf. mehrfach verlängert werden. Bedingung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Dem Touristenfischereischein ist eine Broschüre beigefügt, die dem Angler eine Mindestsachkunde vermittelt. Die Ausgabe erfolgt durch die örtlichen Ordnungsbehörden (http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/Aemter_Gemeinden_Staedte.pdf), welche jedoch noch weitere Ausgabestellen berufen haben können.

Voraussetzung: Personalausweis, schriftl. Antrag auf Erteilung eines Touristenfischereischeines (Formblatt: http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/1_Formulare/F_Antrag_FSzb_2014.pdf), sowie eine Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften

Hier finden Sie weitere Informationen: http://www.lallf.de/Touristenfischereischein.284.0.html

Außerdem verpflichtet sich die Person vor dem Angeln in Binnengewässern eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer zu erwerben (Tages-, Wochen- oder Jahreskarten)

Für Küstengewässer benötigt man eine gesonderte Fischereierlaubnis.

Ausgabestellen: http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/Liste_AusgabeAE201402.pdf

Diese sollte man vorab via Internet über https://erlaubnis.angeln-mv.de/, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt, beantragen. Eine Angelerlaubnis für Küstengewässer kostet für Erwachsene 6 € / Tag, 12€ / Woche und 30€ / Jahr. Für Jugendliche und Behinderte 10€ / Jahr. Grundsätzlich gilt die Vorgabe immer in Besitz von zwei Dokumenten zu sein (Fischereischein und Erlaubniskarte).

Wird man ohne gültige Dokumente bei der Ausübung zum Fischfang angetroffen, erfüllt dies den Tatbestand der Fischwilderei und stellt eine Staftat dar. Sonderregelungen zum Angeln ohne Schein gelten für Berufsfischer (befreit); Kinder unter 14 Jahren (unter Aufsicht eines Erwachsenen, der in Besitz der gültigen Dokumente sowie der jeweiligen Erlaubniskarte ist) und Kranke und Behinderte, die von einer Fischerprüfung befreit wurden (Nachweis erforderlich, sowie Betreuung durch einen erwachsenen Fischereischeininhaber mit gültiger Erlaubniskarte)

http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/2_Merkblaetter/Hinweise2013_Kinder_und_Fischereischeinpflicht.pdf (Merkblatt: Angeln f. Kinder)